25. November 2015

Am 30.11.2015 ist Deadline für Netzbetreiber der Bundesnetzagentur

Energiewirtschaft – Benennung eines Ansprechpartners für IT-Sicherheit wird Pflicht

ISO 27001

Am 30.11.2015 ist Deadline für Netzbetreiber der Bundesnetzagentur: Die Benennung eines Ansprechpartners für IT-Sicherheit wird Pflicht – die Etablierung eines ISMS empfohlen und eine Zertifizierung bis 2018 notwendig.

Gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Bundesnetzagentur einen Katalog von Sicherheitsanforderungen erstellt und veröffentlicht, in dem der „Schutz gegen Bedrohungen der für einen sicheren Netzbetrieb notwendigen Telekommunikations- und elektronischen Datenverarbeitungssysteme“ definiert ist (IT-Sicherheitskatalog).

Als Ziele werden genannt:

  • Sicherstellung der Verfügbarkeit der zu schützenden Systeme und Daten
  • Sicherstellung der Integrität der verarbeiteten Informationen und Systeme
  • Gewährleistung der Vertraulichkeit der verarbeiteten Informationen

Laut des IT-Sicherheitskatalogs sind „Strom- und Gasnetzbetreiber zur Umsetzung IT-sicherheitstechnischer Mindeststandards…“ verpflichtet. Dies heißt konkret:

  • Etablierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) gemäß DIN ISO/IEC 27001
  • Zertifizierung bis zum 31. Januar 2018

Nur noch bis zum 30.11.2015 haben die Netzbetreiber der Bundesnetzagentur Gelegenheit, einen Ansprechpartner IT-Sicherheit zu benennen.

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Weitere Informationen dazu erteilt die Bundesnetzagentur über diesen Link.