15. Januar 2016

E-Health-Gesetz verabschiedet: Bundestag hat das Gesetz nun in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

e-Health-Gesetz

Was lange währt, wird endlich gut! Der Bundestag hat am 4. Dezember 2015 nach umfangreichen Verhandlungen das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird Anfang 2016 in Kraft treten.

Das unter anderem sind die Schwerpunkte des E-Health-Gesetzes:

  • Modernes Stammdatenmanagement
  • Elektronische Speicherung von Notfalldaten
  • Förderung elektronischer Arztbriefe
  • elektronische Patientenakte
  • Patientennutzen und -selbstbestimmung stehen im Mittelpunkt (Patientenfach)
  • Interoperabili­tätsverzeichnis der IT-Systeme (gematik)
  • Einsatzfähigkeit von Smartgeräten für die Telemedizin

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