E-Health-Gesetz verabschiedet: Bundestag hat das Gesetz nun in zweiter und dritter Lesung beschlossen.
Was lange währt, wird endlich gut! Der Bundestag hat am 4. Dezember 2015 nach umfangreichen Verhandlungen das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird Anfang 2016 in Kraft treten.
Das unter anderem sind die Schwerpunkte des E-Health-Gesetzes:
- Modernes Stammdatenmanagement
- Elektronische Speicherung von Notfalldaten
- Förderung elektronischer Arztbriefe
- elektronische Patientenakte
- Patientennutzen und -selbstbestimmung stehen im Mittelpunkt (Patientenfach)
- Interoperabilitätsverzeichnis der IT-Systeme (gematik)
- Einsatzfähigkeit von Smartgeräten für die Telemedizin
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